Inhalt

Die Ordnungsverwaltung informiert

Auf dieser Seite informiert Sie die Ordnungsverwaltung über Aktuelles. Unten finden Sie eine Gesamtübersicht der Formulare und Anträge aus dem Fachbereich.

Zur Übersicht der Ansprechpartner und Telefonnummern der Stadtverwaltung kommen Sie hier

Formulare und Anträge der Ordnungsverwaltung in der Gesamtübersicht

  • Änderungsmitteilung (Abmeldung, Ummeldung oder Wechsel Haftpflichtversicherung)

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst. Bei Änderung ist eine Ab- oder Ummeldung notwendig.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

  • Anmeldung eines Hundes

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 der Gefahrenabwehrverordnung

    Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Die Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme (ca. 14 Tage vorher) beantragt werden.

  • Antrag auf Bannerwerbung

  • Antrag auf Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks

    Gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV wird hiermit eine
    Ausnahme vom Verbot der § 23 Abs. 1 SprengG
    (Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen)
    beantragt.

    Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor
    dem Abbrenntermin des Feuerwerks zu stellen!

  • Antrag auf Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers

    Gemäß § 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt
    Sandersdorf-Brehna zählen zu offenen Feuern im Freien
    auch Traditions- und Lagerfeuer.
    Nach § 6 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt
    Sandersdorf-Brehna bedarf es zum Abbrennen eines
    offenen Feuers, welches den Durchmesser von 1,0 m
    überschreitet, einer Genehmigung der Stadt Sandersdorf-Brehna.
    Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor
    dem Abbrenntermin des offenen Feuers zu stellen!

  • Antrag auf Plakatierung

    Der Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
    Plakatierung beinhaltet die kurzzeitige Werbung in der Stadt Sandersdorf-Brehna auf der Grundlage § 18 StrG, § 60 (1) Pkt. 12 BauO LSA und der Sondernutzungssatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna
    Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.

  • Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer

  • Antrag zur Erteilung einer Hausnummer

  • Auflagen bei Plakatierungen in Sandersdorf-Brehna und den Ortschaften

  • Musterbescheinigung zur Bestätigung einer Versicherung eines Hund in Land Sachsen-Anhalt

Gewerbe an-, um- und abmelden / Formulare und Anträge

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was erledige ich wo? mit der Suche nach "Gewerbe".

  • Gewerbe ummelden

  • Gewerbe anmelden

  • Gewerbe abmelden

  • Beiblatt für gesetzlichen Vertreter

  • Antrag vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass